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Urheber- und Kennzeichenrecht (Marken- und Warenzeichen)
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zur Online-Streitbeilegung
AGB und Mietbedingungen
Kurzüberblick unserer Mietbedingungen
- Fahrer & Führerschein
- Mindestalter: 21
- Höchstalter: 75
- Führerscheinbesitz seit: 1 Jahr
- Führerschein: Klasse 3 oder Klasse B
Kaution
Die Kaution beträgt 1000 EUR. Zu entrichten im Voraus per Überweisung oder bei Abholung des Fahrzeugs in Bar.
Versicherungsschutz
Vollkaskoversicherung mit 1000 EUR Selbstbeteiligung.
Freikilometer
Bei einer Mietzeit von 15 Tagen fahren sie in der Hauptsaison ohne Kilometerbegrenzung. In der Nebensaison sowie bei kürzeren Mietzeiten betragen die Freikilometer 250 km pro Miettag oder werden individuell vereinbart. Mehrkilometer, über die vereinbarten Kilometer hinaus, werden mit 0,30€ berechnet.
Rauchen
Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet.
Haustiere
Das Mitführen von Haustieren ist gestattet und muss bei der Buchung zwingend mitgebucht werden.
Gebietseinschränkungen
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind grundsätzlich erlaubt.
Fahrten/Reisen in Kriegs- oder Krisengebieten sind untersagt oder nur mit schriftlichem Einverständnis des Vermieters möglich.
Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss sind 30% des Gesamtmietpreises fällig.
14 Tage vor Reiseantritt sind 100% des Gesamtmietpreises fällig.
Stornierungsgebühren
Der Mieter hat bis zum Beginn der Mietzeit das Recht vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Dabei fallen folgende Entschädigungen für den Vermieter an:
- Von Vertragsabschluss bis 60 Tage vor Mietantritt 30%.
- Bis 60 Tage vor Mietantritt 40%.
- Bis 45 Tage vor Mietantritt 50%.
- Bis 30 Tage vor Mietantritt 60%.
- Bis 14 Tage vor Mietantritt 70%.
- Bei Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreises.
Durch eine Reise-Rücktritt-Versicherung können sie sich vor diesen Kosten schützen.
Gülltig ab dem 15.02.2024
a. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei
Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Mieter allerdings ein
vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.
b. Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung mit
werden folgende Stornogebühren fällig:
10 % des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; mindestens
jedoch 75 € / Reservierung
20 % des Mietpreises vom 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
40 % des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
60 % des Mietpreises vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
70 % des Mietpreises vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80 % des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
90 % des Mietpreises ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen
Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt.
Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
c. Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des
Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten
Gründen verweigern.
d. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnmobilvermietung
Nordhessen Camper
1. Mietgegenstand
Mietgegenstand ist das im Mietvertrag festgelegte Fahrzeug.
Der Mieter ist während der vereinbarten Mietzeit zum Führen und nutzen des Fahrzeuges im vertragsgemäßen Umfang berechtigt. Zwischen dem Vermieter und Mieter kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet.
2. Mindestalter des Fahrers, Führerschein
Der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 bzw. der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3.500 kg sein.
2.1. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschritten wird.
2.3. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur die Personen das Mietfahrzeug führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
2.4. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und von den bei Anmietung benannten Fahrern gelenkt werden.
2.5. Der Mieter bzw. der Fahrzeugführer muss bei Mietbeginn seinen Führerschein vorlegen.
Ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Übergabe des Mietfahrzeugs nicht möglich.
Etwaige Verzögerungen bei der Übernahme, die durch das Fehlen eines gültigen Führerscheins und / oder Personalausweises entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
Können während eines vereinbarten Übernahmezeitpunkts die erforderlichen Ausweisdokumente nicht nachgereicht werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Hierbei finden die im Vertrag festgelegten Stornierungsbedingungen
(siehe Punkt 7) Anwendung.
3. Mietpreis
3.1. Der Mietpreis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisliste.
3.2. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage in der Neben- und Sparsaison sowie 14 Tage in der Hauptsaison. Eine Ausnahme bilden hier Buchungslücken.
3.3. Die Mehrwertsteuer ist in den Mietpreisen enthalten.
4. Servicepauschale
Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Servicepauschale von 80 EUR berechnet.
Hierin enthalten sind: Ausführliche Einweisung in das Mietfahrzeug, Motoröl, Ersatzlampenset, WC-Chemie, voller Frischwassertank, voller Kraftstofftank sowie 2 x 11 kg Gasflaschen, wovon ein voll und eine bereits in Gebrauch ist.
5. Freikilometer
Bei einer Mietzeit von 15 Tagen fahren sie in der Hauptsaison ohne Kilometerbegrenzung. In der Nebensaison sowie bei kürzeren Mietzeiten betragen die Freikilometer 250 km pro Miettag oder werden individuell vereinbart. Mehrkilometer, über die vereinbarten Kilometer hinaus, werden mit 0,30€ berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss sind 30% des Gesamtmietpreises fällig.
14 Tage vor Reiseantritt sind 100% des Gesamtmietpreises fällig.
7. Vertragsrücktritt und Stornierungsgebühren
7.1. Der Mieter hat bis zum Beginn der Mietzeit das Recht vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Dabei fallen folgende Entschädigungen für den Vermieter an:
- Von Vertragsabschluss bis 60 Tage vor Mietantritt 30%.
- Bis 50 Tage vor Mietantritt 40%
- Bis 40 Tage vor Mietantritt 50%
- Bis 30 Tage vor Mietantritt 60%
- Bis 14 Tage vor Mietantritt 70%
- Bei Mietbeginn sind 80% des Gesamtmietpreises zu entrichten.
Gülltig ab dem 15.02.2024
Rücktritt und Umbuchunga. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei
Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Mieter allerdings ein
vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.
b. Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung mit
werden folgende Stornogebühren fällig:
10 % des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; mindestens
jedoch 75 € / Reservierung
20 % des Mietpreises vom 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
40 % des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
60 % des Mietpreises vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
70 % des Mietpreises vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80 % des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
90 % des Mietpreises ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen
Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt.
Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
c. Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des
Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten
Gründen verweigern.
d. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
7.2. Durch eine Reise-Rücktritt-Versicherung können sie sich vor diesen Kosten schützen.
7.3. Eine Nichtabnahme bzw. Nichtabholung des Mietfahrzeugs gilt als Rücktritt.
7.4. Wird ein Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit abgegeben, ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis vom Mieter zu zahlen.
8. Kaution
Der Mieter leistet eine Kaution in Höhe von 1000 EUR.
Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis resultieren. Die Kaution ist im Voraus per Überweisung, spätestens jedoch bei Abholung des Mietfahrzeugs fällig und in bar zu bezahlen.
Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
9. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall 1000 EUR.
10. Kraftstoff
Kosten für Kraftstoff die während der Mietzeit anfallen trägt der Mieter. Das Mietfahrzeug wird mit vollem Tank an den Mieter übergeben und muss nach der Mietzeit wieder vollgetankt zurückgegeben werden. Ist der Kraftstofftank bei Rückgabe teilweise geleert, wird er vom Vermieter aufgefüllt. Die Kosten dafür belaufen sich auf 3,30 EUR pro Liter und werden dem Mieter nach Rückgabe des Fahrzeugs in Rechnung gestellt.
11. Pflichten des Mieters, Nutzung des Fahrzeuges
11.1. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an Dritte übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung.
11.2. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln.
11.3. Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Mieter entsprechend der Anweisungen in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu handeln.
Erfolgt die Vermietung für längere Dauer (mehr als eine Woche), verpflichtet er sich den Ölstand und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen, ausgenommen sind die im Punkt 12 aufgeführten ggf. erforderlichen Arbeiten. Der Mieter darf das Fahrzeug optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.
11.4. Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) gehören nutzen. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
11.5. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Teilnahmen an Geländefahrten, Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen.
11.6. Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet.
11.7. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
11.8. Der Mieter versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht.
11.9. Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird.
11.10. Eine Untervermietung oder Verleihung des Fahrzeuges ist nicht gestattet.
12. Gebrauchsbeeinträchtigungen, Reparaturen
12.1. Der Mieter ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 100,00 EUR) selbst auszuführen (z.B. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters. Nach Vorlage der Rechnung und/oder des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Vermieter dem Mieter die Kosten, sofern nicht der Mieter durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienungsfehler) den Defekt selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Mieters bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.
12.2. Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.
13. Verhalten bei Verkehrsunfällen, Haftung
13.1. Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen. Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.
13.2. Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.
13.3. Der Mieter haftet während der Mietzeit für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung seiner Pflichten die mit diesem Vertrag einhergehen.
13.4. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.
13.5. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.
13.6. Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren (wie z. B. Mautgebühren) oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben.
13.7. Wird bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sei denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges bestanden hat.
14. Übergabe, Rücknahme und Reinigung
14.1. Bei der verpflichtenden Fahrzeugübergabe wird ein Übergabe-Protokoll erstellt. Dabei wird der Zustand des Fahrzeugs und eventuelle Beschädigungen vermerkt. Bei Rückgabe des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet gemeinsam mit dem Vermieter eine abschließende Sichtprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen.
14.2. Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt übergeben (Führerhaus, Wohnraum inklusive WC und Dusche, Heckgarage). Das Fahrzeug ist in dem selben Zustand wieder zurückzugeben.
14.3. Die Endreinigung erfolgt durch den Fahrzeugmieter.
14.4. Der Abwassertank und die WC-Kassette sind durch den Mieter vollständig zu entleeren.
14.5. Optional ist eine Endreinigungspauschale von 40 EUR für Außenreinigung, 90 EUR für Führerhaus, Wohnraum und Heckgarage, sowie 50 EUR für WC und Dusche zubuchbar.
14.6. Übergabe und Rücknahme des Mietfahrzeugs werden als ein Tag berechnet.
14.7. Die Abholung des Fahrzeugs ist ab 15 Uhr des Abholtages und die Rückgabe bis spätestens 11 Uhr des Abgabetages durchzuführen.
Je nach Belegungsplan sind hier abweichende Zeiten nach Rücksprache möglich.